Warum fast jeder Vergleich zu diesem Thema unbrauchbar ist
Suchen Sie nach einem B2B-Lead-Scraper für Deutschland, landen Sie fast ausschließlich auf Listen, die von einem der verglichenen Anbieter selbst geschrieben wurden. Der Anbieter steht dann auf Platz eins, der Rest folgt in absteigender Reihenfolge der Bedrohlichkeit. Das ist kein Vorwurf, es ist die übliche Praxis, aber es macht diese Listen als Entscheidungsgrundlage wertlos.
Diese Liste ist ebenfalls von einem Anbieter geschrieben, nämlich von uns. Der Unterschied ist, dass wir es hinschreiben, dass unser Produkt nicht oben steht und dass bei jedem Werkzeug auch die Schwäche benannt ist. Bei unserem eigenen zuerst: Wer Massenlisten braucht, ist bei uns falsch.
Scraper, Adress-Sucher und Datenbank sind drei verschiedene Dinge
Die Suchergebnisse zu diesem Thema werfen drei Produktarten in einen Topf, die kaum etwas gemeinsam haben.
Ein Scraper liest im Moment Ihrer Anfrage öffentliche Verzeichnisse aus: Kartendienste, Branchenverzeichnisse, Bewertungsportale. Er hat kein Gedächtnis. Was gestern falsch im Verzeichnis stand, steht heute falsch in Ihrer Liste. Dafür ist er billig und sofort einsatzbereit.
Ein Adress-Sucher wie Hunter oder Skrapp macht etwas ganz anderes: Sie geben ihm einen Namen und eine Firma, er gibt Ihnen die wahrscheinliche E-Mail-Adresse. Er sucht keine Firmen, er löst nur den letzten Schritt.
Eine Datenbank wie Dealfront pflegt einen eigenen Bestand über Jahre, gleicht ihn gegen amtliche Register ab und verkauft Ihnen den Zugang. Sie ist um ein Vielfaches teurer und um ein Vielfaches belastbarer.
Wer sich über diese drei Kategorien nicht klar ist, kauft regelmäßig das Falsche. Der häufigste Fehler: einen Scraper kaufen und sich wundern, dass keine Jahresabschlüsse drinstehen.
Der Punkt, an dem im deutschen Markt alle Scraper aufhören
Nehmen Sie eine typische Zielfirma im Industrie-Mittelstand. Ein Zulieferer mit hundertachtzig Mitarbeitern, seit drei Generationen in Familienbesitz, im Gewerbegebiet einer Kleinstadt. Kein gepflegter Karteneintrag, weil dort keine Kunden hinkommen. Keine aktive Geschäftsführung in beruflichen Netzwerken. Eine Website, die zuletzt 2019 überarbeitet wurde.
Für einen Scraper ist diese Firma fast unsichtbar. Er findet vielleicht den Namen, die Adresse und eine Sammel-Mail an der Zentrale. Das war es.
Gleichzeitig ist diese Firma in Deutschland vollständig dokumentiert, nur eben woanders. Ihre Rechtsform und ihre Geschäftsführer stehen im Handelsregister. Ihr Umsatz und ihre Mitarbeiterzahl stehen im Bundesanzeiger. Ihre neue Halle steht in einer Bekanntmachung des Landratsamts. Ihre Zertifizierung nach ISO 50001 steht auf der eigenen Seite unter Aktuelles. Ihre offene Stelle für einen Instandhaltungsleiter steht in einem Stellenportal.
Nichts davon ist geheim. Alles davon ist öffentlich. Es steht nur nicht in den Verzeichnissen, die ein Scraper ausliest.
Der rechtliche Teil, den fast alle auslassen
Zwei Regeln greifen, und sie werden regelmäßig verwechselt.
Artikel 14 DSGVO betrifft das Sammeln. Sobald Sie personenbezogene Daten erheben, ohne sie bei der Person selbst zu erfragen, müssen Sie diese Person informieren, in der Regel binnen eines Monats. Ein Name mit dazugehöriger E-Mail-Adresse ist ein personenbezogenes Datum. Eine reine Firmenanschrift mit Zentrale ist es nicht. Das ist der Grund, warum viele Anbieter betonen, sie lieferten Firmendaten und keine Personendaten.
Paragraf 7 UWG betrifft das Ansprechen. Werbung per E-Mail an Geschäftskunden setzt eine mutmaßliche Einwilligung voraus, und die deutschen Gerichte legen das eng aus. Ihr Angebot muss für diesen konkreten Empfänger erkennbar von Interesse sein. Beim Telefonanruf gilt derselbe Maßstab.
Praktisch heißt das: Je unspezifischer Ihre Liste, desto schwächer Ihre Rechtsposition. Ein Rundschreiben an alle Metallbetriebe Baden-Württembergs steht auf dünnem Eis. Ein Anruf bei einer Firma, die vergangenen Monat eine Investition in genau Ihrem Bereich angekündigt hat, steht auf deutlich festerem Grund. Der Anlass ist nicht nur ein besserer Gesprächseinstieg, er ist auch die belastbarere Grundlage. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie Sie sich in fünf Minuten entscheiden
Beantworten Sie eine einzige Frage: Was fehlt Ihnen tatsächlich?
Fehlen Ihnen Adressen, weil Sie noch gar keine Liste haben, nehmen Sie LeadScraper oder Outscraper. Günstig, schnell, ausreichend.
Fehlt Ihnen die E-Mail-Adresse zu Namen, die Sie schon haben, nehmen Sie Hunter oder Skrapp. Alles andere wäre überbezahlt.
Fehlen Ihnen belastbare Firmendaten, also Rechtsform, Bilanz, Verflechtung, dann führt kein Weg an amtlichen Quellen vorbei. Kostenlos und mühsam über das Unternehmensregister, bequem und teuer über Dealfront.
Fehlt Ihnen der Grund, warum diese Firma ausgerechnet jetzt mit Ihnen sprechen sollte, dann löst keines der Werkzeuge in dieser Liste Ihr Problem, und Sie sollten in eine andere Kategorie schauen.