Was ist Firmendaten mit Quellenangabe?

Eine Firmenangabe hat eine Quellenangabe, wenn jede einzelne Aussage drei Dinge mitbringt: die wörtliche Stelle, an der sie steht, die Adresse der Seite oder des Dokuments, und das Datum der Erhebung. Alles darunter ist eine Behauptung des Anbieters, auch wenn sie stimmt.

Der Unterschied zwischen Quelle und Herkunft

Fast jeder Datenanbieter nennt Quellen. Meist meint das die Herkunft des ganzen Bestands: „aus Handelsregister, Website und öffentlichen Verzeichnissen". Das ist eine Aussage über den Topf, nicht über den einzelnen Datensatz. Prüfbar wird eine Angabe erst, wenn der Beleg an der Aussage selbst hängt.

Der Test dafür ist banal und trennt trotzdem den Markt: Nehmen Sie eine beliebige Zeile aus dem Export und fragen Sie, woher genau diese eine Angabe stammt. Kommt eine Adresse zurück, unter der der Satz heute noch steht, ist es ein Beleg. Kommt eine Liste von Quellenkategorien zurück, ist es Herkunft.

Die drei Teile, die ein Beleg haben muss

  • Das Zitat. Der Satz, der die Aussage trägt, wörtlich so, wie er an der Fundstelle steht. Eine Zusammenfassung reicht nicht: Sie können sie nicht gegen die Seite halten.
  • Die Fundstelle. Die konkrete Adresse, nicht die Startseite des Anbieters oder ein Portal. Ein Link auf die Übersichtsseite eines Nachrichtenportals ist kein Beleg für eine Meldung von vorletzter Woche.
  • Das Datum. Wann die Aussage veröffentlicht wurde und wann wir sie gelesen haben. Ohne Datum ist „das Unternehmen sucht Produktionsleiter" wertlos: Der Satz kann von gestern oder von 2019 sein.

Welche Anbieter Quellen je Datensatz führen

Die verlässlichste Gruppe sind Register-Plattformen. Wer Daten direkt aus amtlichen Registern übernimmt, kann jedes Feld auf die registerführende Stelle zurückführen, weil genau ein Dokument dahintersteht: Rechtsform, Sitz, Organe, Jahresabschluss. Das gilt für Auskunfteien und Registerportale ebenso wie für die Register selbst, die Sie kostenlos befragen können.

Die Grenze dieser Gruppe ist der Inhalt: Ein Register weiß, wer die Firma ist, aber nicht, was sie tut. Fertigungsverfahren, Maschinenpark, Zertifikate, laufende Investitionen, offene Stellen: Nichts davon steht im Register. Diese Angaben stehen auf der Website des Unternehmens, in seiner Presse und in Ausschreibungen, und genau dort werden sie in den meisten Beständen ohne Fundstelle eingesammelt.

Warum das bei Kontaktdaten am härtesten ist

Bei Personen ist die fehlende Fundstelle nicht nur unbequem, sondern rechtlich relevant. Eine E-Mail-Adresse aus einem Muster abgeleitet („vorname.nachname@") sieht im Export genauso aus wie eine, die im Impressum steht. Der Unterschied entscheidet darüber, ob Sie eine belegte Angabe verarbeiten oder eine geratene. Ein Bestand, der beides gleich aussehen lässt, nimmt Ihnen diese Entscheidung ab, ohne Sie zu fragen.

Dieselbe Falle gilt für die Aktualität: Eine abgeleitete Adresse trägt kein Datum. Ob die Person heute noch dort arbeitet, ist aus dem Datensatz nicht zu erkennen, solange niemand die Frage gestellt und die Antwort mitgeschrieben hat.

So prüfen Sie einen Anbieter in fünf Minuten

  • Lassen Sie sich zehn Zeilen zeigen und greifen Sie drei Angaben heraus, die keine Registerangaben sind: ein Verfahren, ein Zertifikat, eine Investition.
  • Fragen Sie nach der Fundstelle je Angabe. Öffnen Sie die Adresse und suchen Sie den Satz auf der Seite.
  • Prüfen Sie das Datum. Steht eins dran? Passt es zu dem, was auf der Seite steht?
  • Nehmen Sie eine E-Mail-Adresse und fragen Sie, ob sie gefunden oder abgeleitet wurde. Die Antwort „das System verifiziert alle Adressen" ist keine Antwort auf diese Frage.
  • Fragen Sie nach einer Angabe, die der Anbieter NICHT hat. Ein Bestand, der auf jede Frage etwas liefert, unterscheidet nicht zwischen „nachgesehen, nichts gefunden" und „nie nachgesehen".

Die unbequeme Konsequenz

Ein belegter Bestand ist kleiner als ein unbelegter. Wer jede Aussage an eine Fundstelle bindet, kann weniger Zeilen liefern, weil die Zeilen wegfallen, für die niemand eine hat. Das ist kein Nachteil des Verfahrens, sondern sein Ergebnis: Sie sehen, was tatsächlich bekannt ist, statt einer aufgefüllten Tabelle, deren Lücken sich erst im Telefonat zeigen.

Wie Kodo Leads bei Firmendaten mit Quellenangabe hilft

Kodo bindet jede Aussage an ihre Fundstelle: Jedes Signal trägt die Adresse des Artikels oder der Seite, auf der es steht, plus das Veröffentlichungsdatum. Vor der Auslieferung liest ein Prüflauf die verlinkten Seiten erneut und behält eine Aussage nur, wenn ein wörtliches Zitat von dort sie trägt. Bei Kontaktdaten unterscheiden wir sichtbar zwischen gefunden und aus dem Hausmuster abgeleitet, und wir halten fest, ob eine Frage gestellt und ohne Ergebnis geblieben ist. Auf unseren öffentlichen Marktübersichten können Sie dasselbe Verfahren an echten Daten ansehen, ohne mit uns zu sprechen.

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Häufige Fragen zu Firmendaten mit Quellenangabe

Ist eine Quellenangabe im Datenschutz-Sinn dasselbe wie ein Beleg?

Die Schnittmenge ist groß, aber nicht deckungsgleich. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass Sie Auskunft über die Herkunft personenbezogener Daten geben können. Das lässt sich noch mit einer Quellenkategorie beantworten. Ein Beleg im hier gemeinten Sinn geht weiter: Er nennt die konkrete Fundstelle und das Datum und macht die Angabe damit auch fachlich prüfbar, nicht nur rechtlich erklärbar.

Welche Firmendaten sind ohne Beleg trotzdem verlässlich?

Alles, was direkt aus einem amtlichen Register kommt und dort unverändert nachlesbar ist: Rechtsform, Sitz, Registernummer, vertretungsberechtigte Personen, veröffentlichte Jahresabschlüsse. Dort ist die Fundstelle eindeutig, auch wenn der Anbieter sie nicht mitliefert. Unverlässlich ohne Beleg ist alles, was aus Texten gewonnen wurde: Verfahren, Maschinen, Zertifikate, Investitionen, Rollen von Personen.

Warum liefern große Anbieter keine Fundstelle je Feld?

Meist, weil der Bestand aus mehreren zugekauften Beständen zusammengeführt ist. Nach zwei, drei Übernahmen ist die ursprüngliche Fundstelle nicht mehr im Datensatz, sondern nur noch die Kette der Lieferanten. Das ist kein böser Wille, sondern eine Folge der Bauweise: Ein Feld, das nie mit seiner Herkunft zusammen gespeichert wurde, lässt sich später nicht rekonstruieren.

Wie erkenne ich eine abgeleitete E-Mail-Adresse im Export?

Oft am Muster: Wenn alle Adressen einer Firma derselben Regel folgen und keine davon auf einer öffentlichen Seite steht, sind sie abgeleitet. Verlässlich beantworten kann die Frage aber nur der Anbieter, und zwar je Adresse. Fragen Sie danach ausdrücklich und akzeptieren Sie kein Sammelurteil über den ganzen Export: Beide Arten können in derselben Datei stehen.

Kann ich Belege selbst nachprüfen, ohne technische Hilfsmittel?

Ja, und das ist der Punkt an der Sache. Öffnen Sie die genannte Adresse und suchen Sie mit der Suchfunktion des Browsers nach drei, vier Wörtern aus dem Zitat. Finden Sie die Stelle, trägt der Beleg. Landen Sie auf einer Startseite oder einer Übersicht, ohne die Aussage zu finden, trägt er nicht, unabhängig davon, wie plausibel die Angabe klingt.

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